Es gilt der Grundsatz der Unabhängigkeit nach DIN EN ISO 8015. Abweichungen von diesem Prinzip (z. B. Hüllbedingung) müssen zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.
Formteilzeichnungen bzw. CAD-Datensätze entsprechen der Nenngeometrie. Die Toleranzen werden symmetrisch zur Nenngeometrie als Grenzabmaße angegeben. Asymmetrische Toleranzen an Größenmaßen (z.B. Passmaße) müssen durch formale Nennmaßmodifizierung auf Toleranzmittenmaß in eine symmetrische Toleranzfeldlage umgewandelt werden: 100-0,6→ 99,7 ± 0,3.
Die Verifikation des Formteils bezüglich Qualitätssicherung ist eindeutig festzulegen. Insbesondere bei nicht formstabilen Teilen ist das Messkonzept von besonderer Bedeutung, siehe auch DIN ISO 10579.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dürfen Formteile bei Nichteinhaltung der Allgemeintoleranzen nicht automatisch zurückgewiesen werden, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt wird.
Konstruktiv vorgegebene Neigungsmaßdifferenzen durch Entformungsschrägen sind nicht Bestandteil von Maßtoleranzen sowie von Form- und Lageabweichungen. In der Spezifikation müssen für Funktionsmaße an geneigten Flächen Messpunkte festgelegt werden, um Zweipunktmaße zu definieren.
Zur Spezifikation von Radien müssen mindestens 90° des Kreissegments als messbare Kontur vorhanden sein. Die Tolerierung von Radien kann alternativ durch Profilformtoleranzen erfolgen.
Freiformflächen sind mit einer Profilformtoleranz zu spezifizieren. Die Verifikation ist abzustimmen.
Direkt tolerierte Winkel und Kanten sind vereinbarungspflichtig. Alle nicht direkt tolerierten Winkel und Kanten sind bei der Verifikation zu vernachlässigen.
Trenngrat, Werkzeugversatz und deren Kombination sind bezüglich der Lage der Trennlinien zwischen Abnehmer und Hersteller der Formteile zu vereinbaren.
Hinsichtlich der Toleranzanalyse von Maßketten ist zu beachten, dass die üblichen Verfahren den starren Körper voraussetzen. Für Kunststoff-Formteile ist wegen der geringen Formstoffsteifigkeit und des Verzugs diese Bedingung meist nicht hinreichend erfüllt.