Nennmaßdefinitionen
Nenngrößenmaße (Längenmaße, Zweipunktmaße) für Grenzabmaße nach Tabelle 2 der ISO 20457/DIN 16742 sind Toleranzmittenmaße für Zeichnungen und CAD-Datensätzen.
DP-Maße (Abstandsmaße) nach ISO 20457/DIN 16742 sind Nennmaße für Positionstoleranzen nach Tabelle 9 und für Profilformtoleranzen nach Tabelle 10 mit folgender Definition:
„Ein Bauteil kann ein oder mehrere Bezugssysteme haben. Zur Bestimmung der Profilform- und Positionstoleranz ist die weiteste Entfernung des tolerierten Elements zum Ursprung des bei der Profilform- und Positionstolerierung verwendeten Bezugssystems (DP-Maß) zu verwenden. Dies muss nicht mit dem Koordinatensystem vom Bauteil bzw. aus dem Zusammenbau übereinstimmen.“
In ISO 20457/DIN 16742 ist dazu im Anhang G ein Beispiel für Positionstolerierung angegeben.
Zur Tolerierung des Abstandes paralleler Flächen, die sich nicht direkt gegenüberstehen, sondern zueinander versetzt angeordnet sind, ist als Nenngrößenmaß das DP-Maß für Grenzabmaße nach Tabelle 9 der ISO 20457/DIN 16742 vorgesehen. Weiterhin gilt:
- Nennmaße unter 1 mm und über 1000 mm sind vereinbarungspflichtig.
- Für Allgemeintoleranzen gelten ausschließlich die Grenzabmaße für nicht werkzeuggebundene Formteilmaße.
- Grenzabmaße für Wanddicken sind vereinbarungspflichtig.
- Allgemeintoleranzen sind in den Konstruktionsdokumentationen wie folgt anzugeben: Beispiel: DIN 16742 ─ TG6.